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Glossar
Die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz bietet eine juristische Grundlage für den Umgang mit mineralischen Abfällen. Da sich diese Verordnung auf verschiedene andere Verordnungen, Gesetze und Regelungen bezieht, verwenden wir auf dieser Seite diverse Fachbegriffe und Abkürzungen. Auch wenn Sie als Experte sicherlich die meisten Begrifflichkeiten kennen, haben wir sie hier im Glossar trotzdem nochmals zusammengefasst.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist eine Ergänzung zum Bundes-Bodenschutzgesetz. Sie präzisiert den Umgang mit Altlasten und Altlastverdachtsflächen im Bundesgebiet.
Die BBodSchV regelt unter anderem:
Als mineralischer Baustoff werden Stoffe bezeichnet, die als Abfall oder als Nebenprodukt in mobilen oder stationären Aufbereitungsanlagen hergestellt werden oder bei Baumaßnahmen, beispielsweise Rückbau, Abriss, Umbau, Ausbau, Neubau und Erhaltung anfallen, und
Die “Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra)” bietet die Basis für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau. Diese Anerkennung erfolgt durch die oberste Straßenbaubehörde des zuständigen Bundeslandes. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat den Vorsitz der Kommission.