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Mantelverordnung

Erfahren Sie alles zur Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz.

Übersicht Mantelverordnung

Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Willkommen auf der Seite von UCL (Umwelt Control Labor) zum Thema Mantelverordnung (MantelV) für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz. Worum geht es bei der MantelV? Was steckt dahinter? Was ist zu tun? Wen betrifft die Verordnung?

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten alles Wissenswertes über die MantelV für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz und was Sie jetzt zu beachten haben. Wir sehen in der MantelV Chancen für eine höhere Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, wie Sie von den neuen Regelungen profitieren können. Darüber hinaus bieten wir Ihnen als Dienstleister Hilfestellungen bei der Umsetzung der Verordnung und konkrete Analysen Ihrer mineralischen Abfälle an.

Eine Chance für eine stärkere Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe

UCL – Möglichmacher der Mantelverordnung

Als Umwelt Control Labor beschäftigen wir uns täglich mit umweltanalytischen und umweltrechtlichen Fragestellungen. Dieses Know-how nutzen wir, um unseren Kunden die Anforderungen der MantelV transparent zu vermitteln und sie bei der Umsetzung im eigenen Unternehmen kompetent und auf Augenhöhe zu unterstützen.

Wir kennen die Komplexität, die mit der Umsetzung der MantelV verbunden ist. Gleichzeitig bietet sie Möglichkeiten, die Verwertung mineralischer Materialien zu stärken und dadurch den Einsatz natürlicher Primärrohstoffe zu reduzieren.

Alles auf einen Blick:

Checklisten

Eine stichpunktartige Übersicht der Punkte, die es bei der Kreislaufwirtschaft zu beachten gibt

 

FAQs

Eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen inkl. deren Antworten zum Thema MantelV

Analyse-Pakete

Hier finden eine Auflistung verschiedener Analyse-Pakete, die wir Ihnen als Dienstleister anbieten

FAQ - Fragestellung des Monats

Ändert sich mit der Mantelverordnung auch die Analyse der Asphaltdecken (und Schotterschichten) hinsichtlich PAK und Phenole? (Anfrage eines Ingenieurbüros)

Nach EBV §1 Absatz 2 h) gelten die Vorschriften der EBV nicht für die Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe als Ausbauasphalt oder Ausbaustoff im Straßenbau, sofern die RuVa-StB 01 oder TL AG-StB angewendet werden.

Ihre Ansprechparter:

Simone Bliefernich

E-Mail

Beatrix Merten

E-Mail

André Vollmer

E-Mail

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Hier finden Sie alle UCL-Niederlassungen wahlweise als Karten- oder Listendarstellung. Kontaktinformationen inklusive.

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